Der BGH hatte auf Revision von INTEGRITAS das Urteil in dem o.g. Verfahren aufgehoben und das Verfahren zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Hintergrund des Verfahrens ist bekanntlich ein Wettbewerbsverfahren wegen dem Inverkehrbringen und anfänglich auch der Bewerbung für einen Joghurt mit dem Zusatz von Melisse und Johanniskraut.
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