Mit Beschluss hat das LG Karlsruhe den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung von INTEGRITAS antragsgemäß erlassen. Damit ist der Gegenseite untersagt, im geschäftlichen Verkehr für das streitgegenständliche Arzneimittel mit der Aussage zu werben oder werben zu lassen „bewährt seit 1950“.
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