Das OLG München hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren Kapseln mit Omega-3-Fettsäuren (EPA – Eicosanpentaensäure) sowie mit Vitamin E nicht als ergänzende bilanziere Diäten angesehen und die entsprechende Werbung hierfür als Verstoß gegen § 18 Abs. 1 Nr. 1 Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) – verbotene krankheitsbezogene Werbeaussagen für Lebensmittel – gewertet.
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