Keyword bei GoogleAdwords, welches der bekannten Marke eines Mitbewerbers entspricht unter Umständen zulässig

Aktenzeichen:

C-323/09, EuGH

Kategorie:

Urteile | Wettbewerbsrecht

Der Inhaber einer bekannten Marke darf es nicht verbieten, dass Mitbewerber anhand von dieser Marke entsprechenden Schlüs-selwörtern (Keywords) eine Werbung erscheinen lassen, mit der, ohne eine bloße Nachahmung von Waren oder Dienstleistungen des Inhabers dieser Marke anzu-bieten, ohne eine „Verwässerung“ (Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft) oder „Verunglimpfung“ (Beeinträchtigung der Wertschätzung) herbeizuführen und ohne im Übrigen die Funktionen der bekannten Marke zu beeinträchtigen, eine Alternative zu den Waren oder Dienstleistungen ihres Inhabers vorgeschlagen wird.

Quelle: http://curia.europa.eu