Ein Knoblauch-Extrakt-Pulver-Kapsel-Produkt ist weder ein Arzneimittel nach der Bezeichnung noch nach der Funktion.
Quelle: http://curia.europa.eu
Lena Müllen
Rechtsanwältin
Geschäftsführung
Vera Strecker
Rechtsanwältin
Carolin Epperlein
Sekretariat