Ein Knoblauch-Extrakt-Pulver-Kapsel-Produkt ist weder ein Arzneimittel nach der Bezeichnung noch nach der Funktion.
Quelle: http://curia.europa.eu
Aktenzeichen:
Datum:
Kategorie:
Ein Knoblauch-Extrakt-Pulver-Kapsel-Produkt ist weder ein Arzneimittel nach der Bezeichnung noch nach der Funktion.
Quelle: http://curia.europa.eu
OLG Frankfurt zur Musterabgabe an Apotheker
BGH zur Werbung für ärztliche Fernbehandlungen
Lena Müllen
Rechtsanwältin
Geschäftsführung
Vera Strecker
Rechtsanwältin
Carolin Epperlein
Sekretariat