In diesem Beschluss, in dem das OLG Karlsruhe lediglich über die Kosten zu entscheiden hatte, sind der Gegenseite sämtliche Kosten des Verfahrens beider Instanzen auferlegt worden. Hintergrund des Rechtsstreits war bekanntlich eine Szene in der ZDF Serie „Das Traumschiff“ vom 01.01.2003, in der die Schiffsstewardess dem Schiffsarzt mitteilt, dass die Hausdame bösen Husten hat und ihn fragt, ob er etwas dagegen habe.
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