Kostenerstattung für zweite Abmahnung

Aktenzeichen:

I ZR 47/09, BGH

Kategorie:

Urteile | Wettbewerbsrecht

Ein Wettbewerbsverband, der die Schuldnerin nach einer selbst ausgesprochenen, ohne Reaktion gebliebenen ersten Abmahnung ein zweites Mal von einem Rechtsanwalt abmahnen lässt, kann die Kosten dieser zweiten Abmahnung nicht erstattet verlangen.

Quelle: www.bundesgerichtshof.de