Der BGH hat entschieden, dass bei der Beantwortung der Frage, ob eine aus mehreren Gegenständen bestehende Zuwendung i.S.v. § 7 Abs. 1 HWG eine solche von geringem Wert ist, auf den Gesamtwert aller Gegenstände abzustellen ist.
Quelle: www.bundesgerichtshof.de