Das LG Hamburg hat festgestellt, dass ein Vertriebsmodell, welche die kostenlose Zurverfügungstellung einer Infusionspumpe nebst deren Wartung zum Gegenstand hat und welches eine monatliche Abnahme einer Mindestmenge von hiermit verwendeten Infusionsleitungen gekoppelt ist, gegen das Verbot der Wertreklame nach § 7 Abs. 1 HWG verstößt.
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