Männliche Glatze ist keine Krankheit

Aktenzeichen:

11 O 169/02, LG Bonn

Kategorie:

Sonstiges | Urteile

Das LG Bonn hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren Anfang Oktober 2002 festgestellt, dass eine männliche Glatze keinen Körperschaden und damit auch keine Krankheit im Sinne § 1 Heilmittelwerbegesetz (HWG) darstellt.

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