Markenbenutzung bei Google-AdWords

Aktenzeichen:

C-236/08, C-237-/08 und C-238/08, EuGH

Kategorie:

Sonstiges | Urteile

Der Internetsuchdienst „Google“ verstößt nicht gegen Markenrecht, wenn er auf Suchbegriffe, die Marken entsprechen, kommerzielle Anzeigen anzeigt, die zu Seiten von Wettbewerbern bzw. Plagiaten führen. Allerdings nutzen die Werbenden die jeweilige Marke.

Quelle: www.curia.europa.eu