Das LG Frankfurt hat festgestellt, dass das als ergänzende bilanzierte Diät auf den Markt gebrachte Produkt P. gegen Haarwachstumsstörungen, Haarausfall etc., welches im Wesentlichen Pantothensäure in hoher Dosierung enthält, keine bilanzierte Diät ist und es der Herstellerfirma untersagt, das Produkt in den Verkehr zu bringen und entsprechend zu bewerben.
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