Nahrungsergänzungsmittel als „Schlankheitsmittel“

Aktenzeichen:

33 O 382/07, LG Köln

Kategorie:

Sonstiges | Urteile

INTEGRITAS hat ein Verfahren gegen die Produktaufmachungen zweier verwandter Nahrungsergänzungsmittel geführt. Nach Auffassung von INTEGRITAS suggerierte die Gestaltung der Verpackungen eine schlankmachende Wirkung dieser beiden Produkte. Auf beiden Verpackungsgestaltungen ist eine schlanke Frau in bikiniähnlicher Bekleidung abgebildet, die ein gelbes Band, das an ein Maßband erinnert, vor der Taille hält. Nach erfolgloser Abmahnung hatte INTEGRITAS Hauptsacheklage gegen den Hersteller der beiden Produkte vor dem Landgericht (LG) Köln erhoben.

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