Nahrungsergänzungsmittel mit 100 mg Ginkgo-biloba-Extrakt ist als Lebensmittel verkehrsfähig

Aktenzeichen:

17 O 89/09, LG Bielefeld

Kategorie:

Lebensmittel | Urteile

Das LG Bielefeld hat die Verkehrsfähigkeit des Produktes als Lebensmittel bejaht und die Klage eines Wettbewerbers abgewiesen. Das streitgegenständliche Nahrungsergänzungsmittel enthält 100 mg Ginkgo-biloba-Extrakt bei einer empfohlenen Verzehrmenge von 1 Kapsel täglich. Ein Wettbewerber, der ein zugelassenes Arzneimittel mit dem Wirkstoff Ginkgo-biloba-Blätter-Trockenextrakt vertreibt, hatte das als Nahrungsergänzungsmittel vertriebene Produkt mit den Argumenten angegriffen, dass es sich bei Ginkgo-biloba-Extrakt um einen nicht zugelassenen Lebensmittelzusatzstoff handele und es sich außerdem in der von dem beklagten Unternehmen verwendeten Dosierung um ein Funktionsarzneimittel handele. Nachdem der Angriff bereits im einstweiligen Verfügungsverfahren erfolglos geblieben war, ist mit dem vorliegend besprochenen Urteil des LG Bielefeld auch die Hauptsacheklage in erster Instanz abgewiesen worden.

Quelle: www.justiz.nrw.de