Das OLG Bamberg hat festgestellt, dass Skonto als Rabatt anzusehen ist. Die schriftlichen Urteilsgründe liegen nunmehr vor.
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Aktenzeichen:
Kategorie:
Das OLG Bamberg hat festgestellt, dass Skonto als Rabatt anzusehen ist. Die schriftlichen Urteilsgründe liegen nunmehr vor.
Lena Müllen
Rechtsanwältin
Geschäftsführung
Vera Strecker
Rechtsanwältin
Carolin Epperlein
Sekretariat