Das OLG Hamburg hat die Werbung für ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel mit der Aussage „bei indikationsgerechter Verschreibung wirtschaftlich“ für rechtswidrig erklärt.
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Das OLG Hamburg hat die Werbung für ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel mit der Aussage „bei indikationsgerechter Verschreibung wirtschaftlich“ für rechtswidrig erklärt.
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