OLG München: Bewerbung eines Heilwassers als „entschlackend“ stellt Irreführung gem. § 3 HWG dar

Aktenzeichen:

29 U 49/15, OLG München

Kategorie:

Sonstiges | Urteile

Mit Urteil entschied das OLG München, dass die Werbung eines Heilwassers mit seinen „die Entschlackung“ fördernden Eigenschaften zur Irreführung gem. § 3 HWG geeignet ist, wenn das Produkt nicht dazu in der Lage ist, die Ausscheidung nicht harnpflichtiger Stoffwechselprodukte zu fördern oder zu unterstützen.

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