OLG München: Bewerbung eines Heilwassers als „entschlackend“ stellt Irreführung gem. § 3 HWG dar

Aktenzeichen:

29 U 49/15, OLG München

Kategorie:

Sonstiges | Urteile

Mit Urteil entschied das OLG München, dass die Werbung eines Heilwassers mit seinen „die Entschlackung“ fördernden Eigenschaften zur Irreführung gem. § 3 HWG geeignet ist, wenn das Produkt nicht dazu in der Lage ist, die Ausscheidung nicht harnpflichtiger Stoffwechselprodukte zu fördern oder zu unterstützen.

Details dieses Textes sind nur für Mitglieder sichtbar. Bitte .