OLG München zu irreführenden Aussagen eines Erkältungsmittels

Aktenzeichen:

29 U 1257/15, OLG München

Kategorie:

Arzneimittel | Urteile

INTEGRITAS hatte eine ganze Reihe von Aussagen zu einem Erkältungsmittel wegen Irreführung (§ 3 S. 1 HWG, § 5 I S. 2 Nr. 1UWG) angegriffen. Bei diesen Aussagen handelte es sich u.a. um folgende:

  • „Sensation aus Bayern“,
  • „Einzigartiges Erkältungsmittel“,
  • „die in XY enthaltenen Wirkstoffe können nicht nur die Krankheitsdauer verkürzen, sondern auch die Symptome Schnupfen, Halsschmerzen und Fiebern lindern“,
  • „bei rechtzeitiger Einnahme können die Wirkstoffe in XY sogar den Ausbruch einer Erkältung verhindern.“,
  • „Vorräte an allen vier Pflanzenstoffen gesichert“,
  • „ungewiss, ob die Vorräte ausreichend sein werden, um den Bedarf zu decken“ etc..
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