INTEGRITAS hatte eine ganze Reihe von Aussagen zu einem Erkältungsmittel wegen Irreführung (§ 3 S. 1 HWG, § 5 I S. 2 Nr. 1UWG) angegriffen. Bei diesen Aussagen handelte es sich u.a. um folgende:
- „Sensation aus Bayern“,
- „Einzigartiges Erkältungsmittel“,
- „die in XY enthaltenen Wirkstoffe können nicht nur die Krankheitsdauer verkürzen, sondern auch die Symptome Schnupfen, Halsschmerzen und Fiebern lindern“,
- „bei rechtzeitiger Einnahme können die Wirkstoffe in XY sogar den Ausbruch einer Erkältung verhindern.“,
- „Vorräte an allen vier Pflanzenstoffen gesichert“,
- „ungewiss, ob die Vorräte ausreichend sein werden, um den Bedarf zu decken“ etc..
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