Sowohl ein Produkt in Tablettenform mit 50 mg aus Traubenkern gewonnener Bioflavonole (OPC), als auch ein Produkt in Pulverform, das u.a. gefriergetrocknete lebende bzw. lebensfähige Bakterien enthält und nach entsprechender Verarbeitung als probiotischer Joghurt verzehrt werden soll („Lactobact omni FOS“) sind Nahrungsergänzungsmittel und nicht Arzneimittel.
Quelle: www.bverwg.de