Das OVG NRW hat den Antrag des BfArM auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des VG Köln vom 16. September 2014 (Az.: 7 K 4821/12), zurückgewiesen. In diesem Verfahren hatte das VG Köln eine Dachmarke für OTC-Arzneimittel mit unterschiedlichen Wirkstoffen und der derselben Indikation als nicht irreführend und damit zulässig gewertet.
Sie müssen sich anmelden, um den Rest dieses Inhalts zu sehen. Bitte Anmelden. Kein Mitglied? Werden Sie Mitglied bei uns