Pflichtangaben bei Arzneimittelwerbung im Internet über Link zulässig

Aktenzeichen:

5 U 246/03, KG Berlin

Kategorie:

Urteile | Wettbewerbsrecht

Zumindest im Bereich der Fachwerbung können die Pflichtangaben auch mittels eines Links (Button) wiedergegeben werden. Die anwendenden Fachkreise sind an den hierarchischen Aufbau der Programme gewöhnt und wissen, dass für weitere Informationen von einem Link Gebrauch zu machen ist.

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