Probiotikum und Vitamin E-Produkt mit 400 I.E. sind Lebensmittel

Aktenzeichen:

13 A 1977/02, 13 A 2098/02, 13 A 2095/02, OVG NRW

Kategorie:

Lebensmittel | Urteile

Ein Probiotikum, bestehend aus 6 verschiedenen Bakterien, welches in Wasser oder in einen Joghurt eingerührt wird, und ein hochdosiertes Vitamin-E-Präparat sind Lebensmittel, da es keinen Hinweis auf einen therapeutischen Zweck gibt, was für ein Arzneimittel spricht.

Quelle: www.justiz.nrw.de