Ein Probiotikum, bestehend aus 6 verschiedenen Bakterien, welches in Wasser oder in einen Joghurt eingerührt wird, und ein hochdosiertes Vitamin-E-Präparat sind Lebensmittel, da es keinen Hinweis auf einen therapeutischen Zweck gibt, was für ein Arzneimittel spricht.
Quelle: www.justiz.nrw.de