Prominentenwerbung für Arzneimittel

Aktenzeichen:

13 O 104/12 KfH I, LG Karlsruhe

Kategorie:

Arzneimittel | Urteile

Das LG Karlsruhe hat entschieden, dass wenn in einer Zeitungsanzeige für ein homöopathisches Arzneimittel mit der Abbildung einer bekannten Schauspielerin in Ich-Form geworben wird mit dem Slogan „Für die Balance zwischen Beruf und Familie bin ich selbst verantwortlich“, es sich um eine unzulässige Werbung mit einer Prominentenempfehlung, die zum Arzneimittelverbrauch anregen kann, handelt.

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