Prüfungspflicht eines Zeitschriftenverlages bei der Entgegennahme von Werbeanzeigen

Aktenzeichen:

33 O 342/10, LG Köln

Kategorie:

Sonstiges | Urteile

Wenn der Verleger um die Unrichtigkeit einer Werbeaussage weiß, kann von ihm als Täter Unterlassung von der Veröffentlichung dieser Anzeigen verlangt werden. Vorliegend war entscheidend, dass der Verlag bereits aus vorangegangenen Abmahnungen und Rechtstreitigkeiten um die Wettbewerbswidrigkeit derartiger Werbeanzeigen wusste.

Quelle: www.justiz.nrw.de