Das OLG Hamburg hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren festgestellt, dass § 7 HWG und damit das Bar-Rabattverbot auch für Medizinprodukte gilt.
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Das OLG Hamburg hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren festgestellt, dass § 7 HWG und damit das Bar-Rabattverbot auch für Medizinprodukte gilt.
Lena Müllen
Rechtsanwältin
Geschäftsführung
Vera Strecker
Rechtsanwältin
Carolin Epperlein
Sekretariat