INTEGRITAS hatte einen Antrag auf einstweilige Verfügung beim Landgericht (LG) Karlsruhe gestellt, der nach mündlicher Verhandlung und zuvor eingereichter Schutzschrift leider mit Urteil vom 03.02.2004 abgelehnt worden ist. Ähnlich wie in der ersten Instanz des Traumschiff-Verfahrens war auch das LG Karlsruhe hier der Auffassung, dass es INTEGRITAS nicht gelungen sei, die Verantwortlichkeit des Antragsgegners glaubhaft zu machen.
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