Schleichwerbung im ZDF „Traumschiff“

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Sonstiges | Urteile

Das LG Karlsruhe hat in oben genanntem Urteil die von INTEGRITAS erwirkte einstweilige Verfügung gegen einen pharmazeutischen Unternehmer wegen Schleichwerbung für sein Arznei-mittel in einer Fernsehsendung aufgehoben und den Antrag auf deren Erlass zurückgewiesen. Hintergrund des Rechtstreits war eine Szene im ZDF-Traumschiff in der die von der Schauspielerin Heide Keller gespielte Schiffsstewardess dem Schiffsarzt mitteilt, dass die Hausdame bösen Husten hat und ihn fragt, ob er etwas dagegen habe. Dieser antwortet daraufhin: „Da gebe ich Ihnen am Besten U.““ und nennt das vom Antragsgegner hergestellte Arzneimittel. In der nachfolgenden kurzen Unterhaltung erläutert der Schiffsarzt u.a., dass das Mittel aus Afrika komme, genau das Richtige gegen Husten und ein rein pflanzliches Mittel sei, das Bakterien und Viren wirksam bekämpfe. Ferner teilt er mit, dass schon die Zulu-Medizinmänner seit Generationen darauf schwörten und er auf die Gabe eines Antibiotikums verzichte, da dabei unangenehme Nebenwirkungen auftreten könnten. Während dieser Unterhaltung händigt der Schiffsarzt die größte in Deutschland auf dem Markt befindliche Packung des Arzneimittels aus, woraufhin die Schiffstewardess die Großpackung etwa 10 Sekunden deutlich sichtbar auf Brusthöhe in die Kamera hält. Etwa 15 Minuten später wird wieder an diese Spielszene angeknüpft, ohne dass das Arzneimittel aber konkret und ausdrücklich genannt wird.