Werbung eines Arzneimittels mit dem Stiftung Warentest-Siegel und der Beurteilung als „geeignet“ außerhalb der Fachkreise stellt einen Verstoß gegen § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HWG dar.
Quelle: www.rechtsprechung-hamburg.de
Aktenzeichen:
Datum:
Kategorie:
Werbung eines Arzneimittels mit dem Stiftung Warentest-Siegel und der Beurteilung als „geeignet“ außerhalb der Fachkreise stellt einen Verstoß gegen § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HWG dar.
Quelle: www.rechtsprechung-hamburg.de
Lena Müllen
Rechtsanwältin
Geschäftsführung
Vera Strecker
Rechtsanwältin
Carolin Epperlein
Sekretariat