Kräutertabletten nach tibetischer Rezeptur sind nach deutschem Recht ein Funktionsarzneimittel aufgrund vorhandener pharmakologischer Wirkung.
Quelle: www.justiz.nrw.de
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Kräutertabletten nach tibetischer Rezeptur sind nach deutschem Recht ein Funktionsarzneimittel aufgrund vorhandener pharmakologischer Wirkung.
Quelle: www.justiz.nrw.de
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