Kräutertabletten nach tibetischer Rezeptur sind nach deutschem Recht ein Funktionsarzneimittel aufgrund vorhandener pharmakologischer Wirkung.
Quelle: www.justiz.nrw.de
Lena Müllen
Rechtsanwältin
Geschäftsführung
Vera Strecker
Rechtsanwältin
Carolin Epperlein
Sekretariat