Tibetische Kräutertabletten sind Arzneimittel

Aktenzeichen:

13 R 463/03, OVG NRW

Kategorie:

Arzneimittel | Urteile

Kräutertabletten nach tibetischer Rezeptur sind nach deutschem Recht ein Funktionsarzneimittel aufgrund vorhandener pharmakologischer Wirkung.

Quelle: www.justiz.nrw.de