INTEGRITAS hatte in der ersten Instanz gegen den Hersteller eines Nasensprays einen Unterlassungstitel hinsichtlich der Aussage „Befreit die Nase in Sekunden“ erwirkt. Diese Entscheidung des Landgerichts Ulm vom 30. April 2009 (Az.: 11 O 54/02 KFH) ist inzwischen mit Urteil des OLG Stuttgart bestätigt worden.
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