Die Bewerbung eines Arzneimittels gegenüber Apothekenpersonal mit der Ankündigung eines Gewinnspiels und dem Versprechen „Testen Sie Ihr Wissen und Gewinnen Sie! Unter allen richtigen Einsendungen verlosen wir drei Gutscheine á 30 EUR von der Parfümerie Douglas“ verstößt gegen § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG.
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