Das LG Karlsruhe hat eine Drogeriemarktkette mit Verfügungs-Urteil dazu verurteilt, die Werbung für Nahrungsergänzungsmittel unter Verwendung des Begriffs „Vitalstoff“ vor allem mit dem Satz „Vitalstoff-Formel zur Unterstützung des Immunsystems“, wobei das Vitamin durch den Hinweis „mit Vitamin D“ beigefügt war, zu unterlassen.
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