Unzulässiger Deko-Wettbewerb

Aktenzeichen:

7 O 10/16, LG Saarbrücken

Kategorie:

Arzneimittel | Urteile

Das LG Saarbrücken hat entschieden, dass die Bewerbung und Durchführung eines Deko-Wettbewerbs an Fachkreise mit einer Gewinnausschüttung bis zu 1.500 EUR für den Erstplatzierten gegen § 7 HWG verstoße.

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