Unzulässigkeit der Zugabe von Geschenkkarten beim Kauf von Medizinprodukten/Erkennbarkeit des Hinweises zu Risiken und Nebenwirkungen

Aktenzeichen:

6 U 151/15, OLG Köln

Kategorie:

Urteile | Werbegaben

Bei der Bewerbung von Medizinprodukten stellt eine, an den Verkauf gekoppelte kostenlose Abgabe einer Geschenkkarte eines Internetversandhändlers eine unzulässige Werbegabe im Sinne des § 7 Abs. 1 HWG dar. So urteilte das OLG Köln im Fall einer Apotheke, die beim Kauf eines Blutdruckmessgerätes Gutscheine in Höhe von 5 bzw. 10,00 € vergab. Dieses Vorgehen verstoße gegen das Zuwendungsverbot des § 7 HWG, da es sich bei den Gutscheinen weder um einen Barrabatt, noch um eine geringwertige Kleinigkeit handele. Die Wertgrenze für Zugaben bei Medizinprodukten hat der BGH bereits 2015 auf maximal 5,00 € festgesetzt. Die Richter verwiesen darauf, dass ein Gutschein in Höhe von 5,00 bzw. 10,00 € dazu geeignet sei, den Verbraucher dazu zu bewegen, das Blutdruckmessgerät bei der beklagten Apotheke zu erwerben, ohne weitere Konkurrenzprodukte hinsichtlich Qualität oder Einfachheit der Handhabung zu vergleichen. Damit sei vorliegend auch eine konkrete Gefahr der unsachlichen Beeinflussung gegeben.

Quelle: www.justiz.nrw.de