Urteil im Aufhebungsverfahren wegen Schleichwerbung

Aktenzeichen:

2 O 574/04, LG Karlsruhe

Kategorie:

Sonstiges | Urteile

In dem Verfahren hat INTEGRITAS in der zweiten Instanz durch Urteil des OLG Karlsruhe obsiegt. Hier war es um eine Schleichwerbung für ein Arzneimittel in der ARD-Fernsehserie „In aller Freundschaft“ gegangen. Aus prozessualen Gründen ist es nach dem Urteil zu Weiterungen gekommen, die letztlich in einem weiteren Urteil vom 07.01.2005 mündeten, in dem im Rahmen eines Aufhebungsverfahrens die einstweilige Verfügung des OLG wegen angeblich nicht fristgerechter Vollziehung der Verfügung wieder aufgehoben wurde.