Verantwortlichkeit bei Verlinkung zu Internetauftritt ausländischer Muttergesellschaft

Aktenzeichen:

312 O 435/05, LG Hamburg

Kategorie:

Urteile | Wettbewerbsrecht

Durch das Setzen eines Links auf die Website eines verbundenen Unternehmens hat sich das deutsche pharmazeutische Unternehmen die dortigen Inhalte nicht zu Eigen gemacht, da es für einen durchschnittlich interessierten und aufmerksamen Betrachter deutlich wird, dass er durch das Anklicken der angegebenen ausländischen Internet-Adresse die Internetpräsenz des deutschen Unternehmens verlässt.

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