Eine nach § 7 HWG unzulässige Werbung liegt vor, wenn ein Werbender für Medizinprodukte ein erheblich verbilligtes Gerät für den Fall der Mindestabnahme bestimmter Medizinprodukte anbietet.
Quelle: www.justiz.nrw.de
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Eine nach § 7 HWG unzulässige Werbung liegt vor, wenn ein Werbender für Medizinprodukte ein erheblich verbilligtes Gerät für den Fall der Mindestabnahme bestimmter Medizinprodukte anbietet.
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