Eine nach § 7 HWG unzulässige Werbung liegt vor, wenn ein Werbender für Medizinprodukte ein erheblich verbilligtes Gerät für den Fall der Mindestabnahme bestimmter Medizinprodukte anbietet.
Quelle: www.justiz.nrw.de
Aktenzeichen:
Kategorie:
Eine nach § 7 HWG unzulässige Werbung liegt vor, wenn ein Werbender für Medizinprodukte ein erheblich verbilligtes Gerät für den Fall der Mindestabnahme bestimmter Medizinprodukte anbietet.
Quelle: www.justiz.nrw.de
Lena Müllen
Rechtsanwältin
Geschäftsführung
Vera Strecker
Rechtsanwältin
Carolin Epperlein
Sekretariat