Das LG hat eine einstweilige Verfügung erlassen, nach der die Antragsgegnerin, DocMorris, es zu unterlassen hat, im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gegenüber Endverbrauchern eine Fahrtkostenerstattung von bis zu 10 Euro bei Einsendung von Rezepten für rezeptpflichtige Arzneimittel anzubieten und/oder zu gewähren.
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