Vergleichende Werbung für homöopathisches Arzneimittel

Aktenzeichen:

3 U 30/06, OLG Hamburg

Kategorie:

Arzneimittel | Urteile

Eine Fachwerbung, in der ein rezeptfreies Homöopathikum dergestalt mit einem allopathischen Arzneimittel verglichen wird, das in einer Koordinaten-Grafik die Wirksamkeit der beiden Mittel gegenübergestellt wird und mit dieser Grafik Bezug genommen wird auf eine Studie, ist dann irreführend, wenn die betreffende Studie nicht den wissenschaftlichen Anforderungen an Studien für allopathische Arzneimittel genügt.

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