Veröffentlichung der Packungsbeilage verschreibungspflichtiger Arzneimittel im Internet durch pharmazeutischen Unternehmer unter Umständen zulässig

Aktenzeichen:

C-316/09, EuGH

Kategorie:

Arzneimittel | Urteile

Das Verbot der Öffentlichkeitswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel (Art. 88 Abs. 1a der RL 2001/83/EG) ist dahin auszulegen, dass es die Verbreitung von Informationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel auf einer Internetwebsite durch Arzneimittelunternehmen nicht verbietet, wenn diese Informationen auf dieser Website nur demjenigen zugänglich sind, der sich selbst um sie bemüht, und diese Verbreitung ausschließlich in der getreuen Wiedergabe der Umhüllung des Arzneimittels sowie in der wörtlichen und vollständigen Wiedergabe der Packungsbeilage oder der von der zuständigen Arzneimittelbehörde genehmigten Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels besteht.

Quelle: http://curia.europa.eu