Durch AMPreisVO entsteht ein fester Betrag, zu dem Fertigmedikamente von Apotheken abzugeben sind. Ausnahmen hierzu sieht die Arzneimittelpreisverordnung nicht vor.
Sie müssen sich anmelden, um den Rest dieses Inhalts zu sehen. Bitte Anmelden. Kein Mitglied? Werden Sie Mitglied bei uns