Durch AMPreisVO entsteht ein fester Betrag, zu dem Fertigmedikamente von Apotheken abzugeben sind. Ausnahmen hierzu sieht die Arzneimittelpreisverordnung nicht vor.
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Durch AMPreisVO entsteht ein fester Betrag, zu dem Fertigmedikamente von Apotheken abzugeben sind. Ausnahmen hierzu sieht die Arzneimittelpreisverordnung nicht vor.
OLG Frankfurt zur Musterabgabe an Apotheker
BGH zur Werbung für ärztliche Fernbehandlungen
Lena Müllen
Rechtsanwältin
Geschäftsführung
Vera Strecker
Rechtsanwältin
Carolin Epperlein
Sekretariat