Durch AMPreisVO entsteht ein fester Betrag, zu dem Fertigmedikamente von Apotheken abzugeben sind. Ausnahmen hierzu sieht die Arzneimittelpreisverordnung nicht vor.
Details dieses Textes sind nur für Mitglieder sichtbar. Bitte Anmelden. Kein Mitglied? Werden Sie Mitglied bei uns