Vitamin D-Kapseln mit 10.000 I.E. verkehrsfähig

Aktenzeichen:

2-06 O 510/15, LG Frankfurt

Kategorie:

Lebensmittel | Urteile

INTEGRITAS ist gerichtlich gegen das Inverkehrbringen eines Vitamin D3-Nahrungsergänzungsmittels mit 10.000 I.E. (250 µg) vorgegangen. Da Vitamin D3 mit einem Wirkstoffgehalt ab 1.000 I.E. bereits gemäß Anlage 1 AMVV verschreibungspflichtig ist und eine Wirkstoffkonzentration von 10.000 I.E. eine pharmakologische Wirkung hat, war INTEGRITAS der Ansicht, dass das Nahrungsergänzungsmittel nicht verkehrsfähig ist. Das LG Frankfurt hat in seinem Urteil vom 8. Juni 2016 Gegenteiliges entschieden und die Klage abgewiesen.

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