Gegenstand einer Entscheidung des BGH war die Frage, wann ein sonstiger medizinisch bedingter Nährstoffbedarf im Sinne von §1 Abs. 4a Satz 2 DiätV vorliegt sowie die Frage der Abgrenzung zur Novel-Food-Verordnung.
Quelle: www.bundesgerichtshof.de
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Gegenstand einer Entscheidung des BGH war die Frage, wann ein sonstiger medizinisch bedingter Nährstoffbedarf im Sinne von §1 Abs. 4a Satz 2 DiätV vorliegt sowie die Frage der Abgrenzung zur Novel-Food-Verordnung.
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