Das OLG hat die Berufung der klagenden Apothekerin gegen das erstinstanzliche Urteil des LG Saarbrücken vom 09.08.2006, Az.: 7I O 77/06, zurückgewiesen. Es hatte sich – neben dem verwaltungsrechtlichen Verfahren, angestrengt durch mehrere Apotheker, die Apothekerkammer und dem Deutschen Apothekerverband – auch eine niedergelassene Apothekerin in einem Zivilverfahren gegen die erteilte Betriebserlaubnis für die DocMorris-Filiale in Saarbrücken gewandt.
Urteil OLG Saarbrücken (5.33 MB)