Werbeanzeigen müssen sich deutlich von einem redaktionellen Beitrag unterscheiden

Aktenzeichen:

5 U 152/09, OLG Hamburg

Kategorie:

Sonstiges | Urteile

Wenn die Werbung in Farbgebung und Gestaltung aber auch thematisch deutlich von dem darum gruppierten redaktionellen Inhalt abweicht, ist eine besondere Kennzeichnung nicht erforderlich.

Quelle: www.rechtsprechung-hamburg.de