Das LG Itzehoe hat den Antrag von INTEGRITAS auf Erlass einer einstweiligen Verfügung als unbegründet abgewiesen. Es fehle an einem Verfügungsgrund.
Lena Müllen
Rechtsanwältin
Geschäftsführung
Vera Strecker
Rechtsanwältin
Carolin Epperlein
Sekretariat