Werbeflyer mit Gutscheinen zur Einlösung bei Abgabe eines Rezepts in der Apotheke

Aktenzeichen:

13 B 722/14, OVG NRW

Kategorie:

Urteile | Werbegaben

Das OVG NRW hat entschieden, dass ein Apotheker, der mit Boni im Rahmen der Abgabe eines Rezeptes in der Apotheke wirbt, gegen die Berufsordnung als auch gegen Arzneimittelpreisvorschriften verstößt.

Details dieses Textes sind nur für Mitglieder sichtbar. Bitte .