Das von der Antragsgegnerin als Werbegabe zu dem Arzneimittel „I.“ verwendete Fieberthermometer, welches bei eBay für einen Preis zwischen 2,50 EUR und 6,29 EUR zu erwerben ist, überschreitet die Grenze der Geringwertigkeit i.S.v. § 7 Abs. 1 Nr. 1 HWG.
Quelle: www.lareda.hessenrecht.hessen.de