Werbegabe zu einem Arzneimittel in Gestalt eines Fieberthermometers überschreitet die Grenze der Geringwertigkeit

Aktenzeichen:

6 U 44/11, OLG Frankfurt

Kategorie:

Sonstiges | Urteile

Das von der Antragsgegnerin als Werbegabe zu dem Arzneimittel „I.“ verwendete Fieberthermometer, welches bei eBay für einen Preis zwischen 2,50 EUR und 6,29 EUR zu erwerben ist, überschreitet die Grenze der Geringwertigkeit i.S.v. § 7 Abs. 1 Nr. 1 HWG.

Quelle: www.lareda.hessenrecht.hessen.de